AGBs Katzenpension Miau

1. Die Katze muss gegen Katzenschnupfen sowie Katzenseuche geimpft sein.
Empfehlenswert sind auch NON-Core Impfungen:
- Tollwut
- Feline infektiöse Peritonitis (FIP), Felines Coronavirus (FCoV)
- Katzenleukämie (Erreger: Felines Leukämievirus, FeLV)
- Dermatophytose, Mikrosporie, Trichophytie (Pilzerkrankungen bei der Katze)
- Erreger Bordetella bronchiseptica und Chlamydia felis (verursachen u.a. Katzenschnupfen)
da es aber leider keine Gesetzlichen Vorschriften gibt, empfehlen wir Ihnen Rücksprache mit Ihrem Tierarzt zu halten und können nur auf den Weg geben: Schützen Sie ihr Tier so gut wie es nur geht!
Die Impfungen sollten mindestens 1 Monat vor die Inbetreuungnahme zurückliegen und maximal 1 Jahr her sein. Eine ungeimpfte Katze wird NICHT in die Betreuung aufgenommen! Impfungen müssen mit Impfausweis belegt werden.
Sofern die Katze nicht gegen Tollwut und Leukose geimpft ist, übernimmt die Pension für eine eventuelle Ansteckung keine Haftung. Der Impfpass bei der Pension bitte vorweisen bzw. die Seiten der Impfbestätigungen per WhatsApp zu senden.
2. Die Katze sollte kastriert sein.
3. Die Katze ist bei der Angabe GESUND und frei von Flöhen, Zecken und Würmern. Die Entwurmung und die Behandlung gegen Flöhe sind vor dem Aufenthalt vorzunehmen.
4. Eventuelle Erkrankungen insbesondere Chronische MÜSSEN vor Abgabe der Pension durch den Tierhalter mitgeteilt werden und die entsprechende Behandlung im Einzelnen besprochen. Eine Haftung bei einer Verschlechterung der Erkrankung während der Betreuungsdauer oder für eventuelle Folgeschäden wird durch die Pension nicht übernommen. Dies gilt auch für Erkrankungen ohne sichtbaren Verlauf und für den Fall, dass der Tierhalter eventuelle Krankheiten verschweigt.
5. Sollte die Katze/en während der Betreuung erkranken, ist die Pension nach eigenem Ermessen berechtigt, einen Tierarzt frei zu wählen und bei diesem vorstellig zu werden. Dafür benötigen wir von Ihnen eine Vollmacht. Tierbesitzer, die keine Vollmacht der Pension erteilen, MUSSEN eine Notfallnummer hinterlassen und bei der Erkrankung des Tieres umgehen dafür sorgen, dass das Tier die Pension verlässt. Die Kosten für die Behandlung und die Medikamente übernimmt der Tierhalter. Der Betrag ist bei Abholung fällig. Es wird in diesem Fall durch die Pension ebenfalls keine Haftung bei einer Verschlechterung der Erkrankung während der Betreuungszeit und für eventuelle Folgeschäden oder Ableben übernommen.
6. Die Pension wird befugt, selbst zu entscheiden, ob ein Notfall vorliegt. Der Tierhalter oder die von ihm im Katzenbetreuungsvertrag angegebene Person wird umgehend informiert.
7. Die Inbetreuungnahme der Katze/en erfolgt unter ausdrücklichem Ausschluss jedweder Haftung für Schäden oder Verluste jeder Art (mitgebrachte Decken, Körbchen oder andere Gegenstände/Spielzeuge und so weiter). Der Tierhalter wird darauf hingewiesen, dass die Pension für eventuell entstehende Verletzungen keine Haftung übernimmt.
8. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir extrem aggressive oder verhaltensgestörte bzw. markierende Tiere aus Rücksichtnahme auf unsere anderen Pensionsgäste nicht aufnehmen können, ebenso wie Tiere mit einem chronischen Katzenschnupfen. Soll dies bei der Abgabe verschwiegen werden, so werden dem Tierhalter nachfolgende Schäden in die Rechnung gestellt.
9. Sofern die vereinbarte Betreuungsdauer um 7 Tage überschritten wird, ohne dass eine Nachricht des Tierhalters erfolgte, ist die Pension berechtigt, die Katze an Dritte weiterzuvermitteln. Alle Ansprüche des Tierhalters sind damit ausgeschlossen, insbesondere hat der Tierhalter keinen Anspruch auf Auskunft über den Verbleib der Katze oder auf Schadensersatz bzw. Zahlung einer Vergütung. Der Tierhalter schuldet die Kosten für die gesamte Dauer der Betreuung bis zur Weitervermittlung der Katze, auch wenn der Zeitraum die vereinbarte Zeit überschreitet. Eine zeitliche Begrenzung gibt es nicht.
10. Jeder Betreuungsauftrag unterliegt diesen AGB. Mündliche Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
11. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

Aufsichtsbehörde:
Bezirksamt Hamburg Mitte
Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Disclaimer:
rechtliche Hinweise

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